ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - WineWalk Mainz

 

für Stadtführungen von WineWalk Mainz (Thorsten und Volker Griebel GbR, An den Platzäckern 25, 55127 Mainz – www.winewalk-mainz.de)

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Besteller, Gast) und WineWalk Mainz.

 

1. Grundlage für Stadtführungen

 

Vertragspartner einer Stadtführung  sind der Kunde/Besteller/Auftraggeber (nachfolgend 'Gast' genannt) einerseits und WineWalk Mainz andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen.

 

2. Vertragsabschluss für Stadtführungen

 

a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die vom Gast gewünschte Leistung von WineWalk Mainz oder einem Vermittler schriftlich bestätigt wurde. Sämtliche Absprachen, Nebenabsprachen und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder telefonisch (wenn möglich mind. 24h vorher) mit WineWalk Mainz vereinbart sind.

 

b) Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

 

3. Leistungen von WineWalk Mainz

 

a) Die geschuldete Leistung WineWalk Mainz geht aus der schriftlichen Bestätigung hervor. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit WineWalk Mainz oder dem Vermittler und sollen schriftlich fixiert sein.

 

b) Situationsbedingte Anpassungen von Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden und von WineWalk Mainz oder Vermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (z.B. Straßensperren, Baumaßnahmen, Änderung von Öffnungs-/Schließungszeiten…) sind gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtcharakter der Stadtführung nicht beeinträchtigen.

 

c) Soweit nicht anders beschrieben oder vereinbart, beträgt die maximale Größe für Gruppen bei (teilweise oder ganz) fußläufigen Führungen 12 Personen.

 

d) Bei minderjährigen Teilnehmern übernimmt WineWalk Mainz keine Aufsichtspflicht.

 

e) Soweit nicht anderweitig beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.

 

f) Die Führung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

 

g) WineWalk Mainz ist im Falle seiner Verhinderung berechtigt, die Führung einem geeigneten Gästeführer zu übertragen.

 

4. Abwicklung der Stadtführung

 

a) Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, WineWalk Mainz diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.

 

b) WineWalk Mainz ist verpflichtet, eine Wartezeit von 10 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt (in der Regel 10 min vor Tourbeginn) einzuhalten. WineWalk Mainz ist berechtigt, die Stadtführung spätestens 5 min nach dem Zeitpunkt des vereinbarten Beginns zu starten. Nach weiteren 20 Minuten gilt die Stadtführung als ausgefallen.

 

c) Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und WineWalk Mainz vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

 

d) Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen gegenüber WineWalk Mainz sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung von WineWalk Mainz als erheblich mangelhaft betrachtet wird und diese Mängel trotz entsprechender Beanstandung nicht abgestellt werden.

 

e) Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der er am Tag der Stadtführung erreichbar ist.

 

5. Preise von WineWalk Mainz

 

a) Die Preise von Führungsleistungen sind aus den Informationsunterlagen bzw. schriftlichen Angeboten von WineWalk Mainz oder Vermittlers ersichtlich. Zu zahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.

 

b) Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.

 

c) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Führungshonorar unmittelbar vor Führungsbeginn vom Gast direkt und bar an WineWalk Mainz zu zahlen.

 

d) Bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung wird das gesamte Honorar fällig.

 

e) Sollten die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist WineWalk Mainz berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.

 

f) Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. für Eintritte, Verpflegung, Transporte, weitere Führungen, etc.), die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.

 

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

 

a) Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von WineWalk Mainz oder dem Vermittler zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl WineWalk Mainz zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so ist der Gast zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen besteht nicht.

 

b) Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)

 

7. Rücktritt Stornierung und Änderungen

 

a) WineWalk Mainz oder Vermittler sind Rücktritte oder (Teil-)Stornierungen während der üblichen Geschäftszeiten vorzugsweise schriftlich mitzuteilen, Montags - Freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

 

b) Bei kurzfristiger Stornierung durch den Gast entsteht ein Anrecht auf ein Ausfallhonorar für WineWalk Mainz. Die Fristen und Fälligkeiten sind unter den Punkten 7.1 und 7.2 geregelt.

 

Sofern WineWalk Mainz oder Vermittler Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet.

7.1. Gruppenführungen

 

a) Der Gast oder WineWalk Mainz bzw. der Vermittler kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei gekündigt/storniert werden. Stornierungen sind WineWalk Mainz während der üblichen Dienstzeiten mitzuteilen.

 

b) Bei Stornierungen durch den Gast weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit von WineWalk Mainz von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

 

7.2. Halbtages und Ganztagesfahrten

 

a) Der Gast oder WineWalk Mainz bzw. der Vermittler kann den Auftrag bis 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen.

 

b) Bei Stornierungen durch den Gast vom 7. bis 4. Tag vor Führungsbeginn werden 30 % des Honorars fällig.

 

c) Bei Stornierungen durch den Gast ab dem 3. Tag vor Führungsbeginn werden 75 % des Honorars fällig.

 

d) Bei Stornierungen durch den Gast von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit von WineWalk Mainz von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

 

 

8. Bild und Tonaufnahmen

 

Film Bild und Tonaufnahmen während der Führung sind nur nach Absprache mit WineWalk Mainz gestattet.

 

9. Haftung

 

a) WineWalk Mainz haftet gegenüber dem Gast und seinen Begleitern nicht, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

b) Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Schadenersatzansprüche aus Verschuldungs- und Gefährdungshaftung). Erfasst werden auch solche Ansprüche, die gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können.

 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie.

 

Ausgenommen hiervon ist auch die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von WineWalk Mainz beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden.

 

c) Bei Erfüllungsgehilfen ist jegliche Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgeschlossen; für Leistungsträger etc. haftet WineWalk Mainz nicht. WineWalk Mainz haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden.

 

d) Vorsorglich wird die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, auf das einfache Entgelt begrenzt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist sowie für den Fall, dass WineWalk Mainz allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht wird.

 

10. Unwirksame Bestimmungen und Gerichtsstand

 

Salvatorische Klausel: Sofern eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig sein sollte, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

 

Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Gerichtsstand ist Mainz.

 

Treffpunkt:

Viele unserer Stadtführungen beginnen hier:

JAoderWEIN

Der Weinladen für

Freunde und Nachbarn

Kirschgarten 5

55116 Mainz

Ob auch die von dir gebuchte Tour hier beginnt, kannst du auf Deinem Ticket nachlesen.


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